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Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob eine unwiderrufliche Spende an eine Stadtverwaltung zur Unterstützung von Menschen in drohender sozialer Ausgrenzung bei der Einkommensteuer (IRPF) steuerlich abzugsfähig ist. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) bestätigt, dass dieser Abzug möglich ist.
Cuestión planteada Posibilidad de aplicar la deducción por donativos prevista en el artículo 68.3 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Las donaciones dinerarias, irrevocables, puras y simples realizadas a Entidades Locales como un Ayuntamiento dan derecho a la deducción prevista en el artículo 68.3 de la LIRPF. El hecho de que el donante especifique un destino concreto para los fondos, como la compra de productos de primera necesidad, no impide la aplicación de dicha deducción. La deducción se rige por la Ley 49/2002 y sus límites establecidos en la normativa del IRPF.
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