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Schwedische Staatsangehörige fragen an, ob sie nach einem Jobangebot in Spanien das Sonderbesteuerungsverfahren gemäß Art. 93 LIRPF in Anspruch nehmen können. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern ein Kausalzusammenhang zwischen der Versetzung nach Spanien und dem Arbeitsverhältnis besteht und weitere gesetzliche Anforderungen erfüllt sind.
Cuestión planteada Si les resulta de aplicación el régimen fiscal especial regulado en el artículo 93 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para aplicar el régimen especial, el desplazamiento debe ser consecuencia de un contrato de trabajo con un empleador en España, manteniendo la condición de contribuyentes por el IRPF durante el año del cambio y los cinco siguientes. Se debe cumplir que no se haya sido residente en España en los diez períodos impositivos anteriores y que no se obtengan rentas mediante un establecimiento permanente en territorio español. La aplicación requiere que exista una relación de causalidad entre el inicio de la relación laboral y el desplazamiento.
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