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Es wurde angefragt, ob eine nach chilenischem Recht durchgeführte Spaltung, bei der eine Immobilie in Madrid in eine neue chilenische Gesellschaft eingebracht wird, der ITPAJD unterliegt. Die DGT stellt fest, dass dies nicht als Gesellschaftsoperation gilt, jedoch der variablen Komponente der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte unterliegt.
Gestellte Frage - Ob der besagte gemäß chilienischem Recht durchgeführte Abspaltungsvorgang als einer der in Artikel 19 des TRLITPAJD genannten Vorgänge betrachtet werden kann.
Die Einbringung einer Immobilie in Spanien in eine nicht ansässige Gesellschaft ohne Sitz der effektiven Geschäftsleitung in Spanien stellt keinen gesellschaftsrechtlichen Vorgang dar, der der ITPAJD unterliegt, da er außerhalb ihres räumlichen Anwendungsbereichs erfolgt. Da es sich jedoch um einen eintragungsfähigen Vorgang handelt, unterliegt er dem variablen Steuersatz der Modalität der dokumentierten Rechtsakte gemäß Artikel 31.2 des TRLITPAJD. Hinsichtlich der IIVTNU kann die chilenische Gesellschaft nicht das Restrukturierungsregime des LIS in Anspruch nehmen, sodass die Übertragung des städtischen Grundstücks diese Steuer auslöst.
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