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V2595-21 25. Oktober 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · alquiler turístico

Touristische Immobilienvermietung: Pflicht zur Anmeldung beim IAE und Einstufung im IRPF abhängig von Personalbeschaffung

Die Anfragende erkundigt sich, ob sie sich aufgrund von touristischen Vermietungen beim IAE anmelden muss und wie diese Einkünfte im IRPF zu versteuern sind. Die DGT stellt fest, dass eine Anmeldung beim IAE erforderlich ist und die Einkünfte als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Kapitalerträge aus Immobilien) gelten, sofern keine Person mit einem Vollzeit-Arbeitsvertrag beschäftigt wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage. Es wird um Auskunft darüber gebeten, ob eine Anmeldung zur Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten erforderlich ist und wie die erzielten Einkünfte für die Zwecke der Einkommensteuer der natürlichen Personen einzustufen sind.

Die Entscheidung der DGT

El alquiler de vivienda para fines turísticos constituye un hecho imponible del IAE, debiendo darse de alta en el grupo 685 de la sección primera. En el IRPF, el arrendamiento de inmuebles solo se considera actividad económica si se utiliza al menos una persona empleada con contrato laboral y a jornada completa. Al no cumplirse este requisito, los ingresos se califican como rendimientos del capital inmobiliario.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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