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Es wurde angefragt, ob der finanzielle Anreiz für den späteren Rentenbeginn (Einmalzahlung oder Mischform) Abzüge bei der Einkommensteuer (IRPF) ermöglicht. Die DGT stellt fest, dass es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit handelt, weshalb der 30 %-Abzug für Kapitalzahlungen anwendbar ist.
Cuestión planteada Tributación en el IRPF del complemento económico de jubilación demorada (artículo 210 del Texto Refundido de la Ley General de la Seguridad Social) en las modalidades de pago único y prestación mixta.
El complemento económico por jubilación demorada del artículo 210.2 del TRLGSS tiene la consideración de rendimiento del trabajo. Resulta aplicable la reducción del 30% prevista en el artículo 18.3 de la Ley del IRPF cuando se perciba como una cantidad a tanto alzado o en la parte de capital de una prestación mixta. No es aplicable la reducción del artículo 18.2 por no ser un rendimiento con período de generación superior a dos años.
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