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V2573-17 10. Oktober 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · incapacidad permanente absoluta

Sozialversicherung: Absolute Erwerbsunfähigkeit ist steuerfrei, Lebensversicherung bei Krankheit jedoch nicht

Ein Ratsuchender fragt nach der Steuerfreiheit der Rente bei absoluter Erwerbsunfähigkeit der Sozialversicherung sowie einer Lebensversicherung. Die DGT stellt fest, dass die Rente steuerfrei ist, die Versicherungsleistung jedoch als Einkünfte aus beweglichem Kapital zu versteuern ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die im Jahr 2016 erhaltenen beiden Einkünfte steuerfrei sind.

Die Entscheidung der DGT

Sozialversicherungsleistungen wegen absoluter dauerhafter Erwerbsunfähigkeit sind von der Einkommensteuer (IRPF) befreit, begrenzt auf die maximal anerkannte Leistung. Die Lebensversicherungentschädigung für Krankheit ist nicht befreit, da es sich nicht um eine Unfallversicherung handelt. Diese Leistung stellt eine Einkunft aus beweglichem Kapital dar, die durch die Differenz zwischen dem erhaltenen Kapital und den gezahlten Prämien ermittelt wird und in die Sparsteuerbemessungsgrundlage einfließt.

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