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V2570-23 26. September 2023 · SG de Tributos Locales Kriterium gültig
OTRO · impuesto sobre actividades económicas

Lkw-Zugmaschinen und Sattelauflieger müssen im IAE für den Güterkraftverkehr separat besteuert werden

Ein Speditionsunternehmen erkundigt sich nach der korrekten Deklaration seiner Fahrzeuge zur Berechnung der IAE-Beiträge. Die DGT stellt klar, dass Zugmaschinen und Sattelauflieger als eigenständige Fahrzeuge und nicht als eine Einheit zu betrachten sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Frage dazu, wie die steuerlichen Elemente für die Berechnung der Steuersätze anzugeben sind.

Die Entscheidung der DGT

Bei der Straßengüterverkehrstätigkeit (Gruppe 722) ist das steuerliche Element die Anzahl der Fahrzeuge und deren Ladekapazität. Sattelzugmaschinen und Sattelauflieger müssen gemäß der Allgemeinen Fahrzeugverordnung als unabhängige Fahrzeuge betrachtet werden. Die Sattelzugmaschine wird aufgrund einer Ladekapazität von 0 in der ersten Stufe der Skala (bis zu einer Tonne) besteuert. Sattelauflieger werden nach ihrer eigenen Ladekapazität besteuert.

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