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Ein niederländischer Staatsangehöriger erkundigt sich, ob er bei der Gründung einer Gesellschaft in Spanien die Sonderregelung nach Artikel 93 der LIRPF in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern ein Kausalzusammenhang zwischen dem Umzug und der Ernennung zum Geschäftsführer oder der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses besteht und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Cuestión planteada 1.- Si le resultará de aplicación el régimen especial regulado en el artículo 93 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para aplicar el régimen especial, el desplazamiento a España debe ser consecuencia de la adquisición de la condición de administrador o de un contrato de trabajo. En el caso de administradores de entidades patrimoniales, se limita la participación para no ser entidad vinculada. Es imprescindible acreditar la relación de causalidad entre el desplazamiento y la causa (laboral o de administración) y cumplir los requisitos de no haber sido residente en los cinco años anteriores y no obtener rentas por establecimiento permanente.
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