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Es wird geprüft, ob ein spezifisches Zertifikat ausreicht, um die Befreiung von der Einkommensteuer (IRPF) für Schiffe und Besatzungen nachzuweisen. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung für Schiffe von Unternehmen im REBECA gilt, die unter bestimmten Bedingungen in der EU/im EWR registriert sind, nimmt jedoch keine abschließende Bewertung zur ausreichenden Beweiskraft des Zertifikats vor.
Cuestión planteada A efectos de aplicar a los trabajadores la exención en IRPF contemplada en la citada Ley 19/1994, para los tripulantes de buques inscritos en el Registro Especial de Buques y Empresas Navieras de Canarias (REBECA), conocer si el certificado que se adjunta se considera suficiente para entender que las embarcaciones y los trabajadores adscritos a ellas cumplen los requisitos.
Desde el 1 de enero de 2021, la exención del 50% de los rendimientos del trabajo es aplicable a tripulantes de buques de empresas inscritas en el REBECA que estén registrados en otro Estado miembro de la UE o del EEE, siempre que cumplan los requisitos de la Ley de Puertos del Estado y de la Marina Mercante. No obstante, la DGT no valora la suficiencia de la prueba aportada, ya que corresponde a los órganos de inspección y gestión.
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