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Ein Unternehmen erkundigte sich, ob Gesellschafter einer Wirtschaftlichen Interessengemeinschaft (AIE), die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ausübt, die Zurechnung von negativen steuerlichen Bemessungsgrundlagen und Steuerabzügen erhalten können. Die DGT bestätigt, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) und des AIE-Gesetzes erfüllt sind, und erläutert die buchhalterische sowie steuerliche Behandlung dieses Vorgangs.
Gestellte Frage Wird im Antworttext beschrieben.
Gesellschafter einer AIE können die von der Gemeinschaft generierten negativen Steuerbescheide und die F&E-Steuergutschriftenbasis zurechnen lassen, sofern sie zum Abschluss des Geschäftsjahres die wirtschaftlichen Rechte eines Gesellschafters innehaben und die AIE tatsächlich F&E-Aktivitäten ausübt. Die Zurechnung erfolgt in dem durch die Satzung der Einheit festgelegten Verhältnis. Der Finanzeinkommen für den Investor ist die Differenz zwischen den zugerechneten Steuergutschriften und dem Wert seiner Beteiligung an der AIE. Im ersten Geschäftsjahr der AIE beträgt der F&E-Steuergutschriften-Satz 42 %, da der Überschuss über dem Durchschnitt der zwei vorangegangenen Jahre den Gesamtaufwand entspricht.
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