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V2488-25 15. Dezember 2025 · SG de Tributos Locales Kriterium gültig
OTRO · icio

Technische, untrennbare Bestandteile eines Bauprojekts gehören zur Bemessungsgrundlage der ICIO

Die Anfrage befasst sich mit der Frage, ob Maschinen und Elemente eines Sportzentrums in die Bemessungsgrundlage der ICIO einzubeziehen sind. Die DGT stellt klar, dass jene technischen Elemente einzubeziehen sind, die untrennbar mit dem Bauwerk verbunden sind, Bestandteil des städtebaulichen Lizenzprojekts sind und keine eigenständige Identität gegenüber der Konstruktion besitzen.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Se plantea si determinados elementos o aparatos, que se van a incorporar en el centro deportivo, se deben integrar en la base imponible del impuesto

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