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Ein Entwickler von Abrechnungsprogrammen, die nicht der RD 1007/2023 entsprechen, fragt, ob seine SII-Teilnehmer ihre Systeme ab dem 1. Juli 2025 weiterhin nutzen dürfen. Die DGT bestätigt, dass Steuerpflichtige, die ihre Registerbücher über das SII führen, ausdrücklich vom Reglement über Abrechnungssysteme ausgenommen sind (Art. 3.3 RD 1007/2023). Dennoch muss der Entwickler als Hersteller und Händler angepasste Produkte innerhalb von neun Monaten nach Inkrafttreten der Ordnung HAC/1177/2024 anbieten, mit einer Frist bis zum 29. Juli 2025.
Cuestión planteada Si los clientes del consultante podrán continuar utilizando sus programas a partir del 1 de julio de 2025 si se acogen al Suministro Inmediato de Información (SII).
El artículo 3.3 del RD 1007/2023 excluye expresamente del Reglamento de sistemas de facturación a los contribuyentes que lleven sus libros registro conforme al art. 62.6 RIVA (SII). No obstante, el productor y comercializador del software sí queda sujeto al Reglamento (art. 3.2), debiendo ofrecer productos adaptados en el plazo máximo de nueve meses desde la entrada en vigor de la Orden HAC/1177/2024 (publicada el 28 de octubre de 2024), con fecha límite el 29 de julio de 2025. Los sistemas incluidos en contratos de mantenimiento plurianuales previos a ese plazo deben adaptarse antes del 1 de julio de 2025.
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