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Eine Steuerpflichtige erkundigte sich, ob sie im Jahr 2015 den Abzug für die Miete des Hauptwohnsitzes geltend machen konnte, nachdem die Eigentümer verstorben waren und ein neuer Mietvertrag mit dem Erben unterzeichnet wurde. Die DGT stellt fest, dass der Abzug unter den Übergangsregelungen des Gesetzes anwendbar ist.
Cuestión planteada Derecho a practicar deducción por alquiler de vivienda habitual en el año 2015.
Los contribuyentes que celebraron un contrato de arrendamiento antes del 1 de enero de 2015 y tuvieron derecho a la deducción en un periodo anterior, pueden seguir aplicándola según la redacción de la ley vigente a 31 de diciembre de 2014. La suscripción de un nuevo contrato con el nuevo propietario por transmisión de la vivienda se considera, a efectos de la disposición transitoria decimoquinta de la LIRPF, como continuación del anterior. Por tanto, el nuevo contrato no impide el derecho a la deducción.
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