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Ein Steuerzahler erkundigt sich, ob der Steuerabzug für die Miete des Hauptwohnsitzes ab dem Jahr 2015 weiterhin in Anspruch genommen werden kann. Die DGT stellt klar, dass trotz der Abschaffung des Abzugs eine Übergangsregelung für Personen mit bestehenden Mietverträgen gilt.
Cuestión planteada Posibilidad de practicar deducción por alquiler de vivienda habitual en el año 2015 y sucesivos.
Los contribuyentes que hubieran celebrado un contrato de arrendamiento con anterioridad al 1 de enero de 2015 y hubieran satisfecho cantidades por el alquiler de su vivienda habitual antes de esa fecha, pueden aplicar la deducción. Para ello, es necesario haber tenido derecho a dicha deducción en un período impositivo anterior al 1 de enero de 2015. La deducción se aplicará según la redacción de la ley vigente a 31 de diciembre de 2014.
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