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V2477-14 23. September 2014 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · residencia fiscal

Pflicht zur Quellensteuer einbehaltung hängt von der steuerlichen Ansässigkeit entsandter Arbeitnehmer ab

Ein Unternehmer erkundigt sich, ob er bei seinen nach Rumänien entsandten Arbeitnehmern Einkommensteuer (IRPF) einbehalten muss. Die DGT stellt klar, dass die Verpflichtung zur Quellensteuer davon abhängt, ob die Arbeitnehmer ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien behalten oder zu nicht ansässigen Personen werden.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Obligación de practicar retención a cuenta sobre los salarios que satisfaga el consultante a los trabajadores desplazados.

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