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V2474-21 29. September 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · mínimo por descendientes

Anwendung des Abzugs für behinderte Abkömmlinge gemäß Art. 81 bis LIRPF möglich

Eine gesetzliche Betreuerin erkundigt sich nach der Möglichkeit, den Steuerabzug für ihre behinderte Mutter geltend zu machen. Die DGT stellt klar, dass dies zulässig ist, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, einschließlich des Anspruchs auf den Mindestbetrag für Abkömmlinge sowie der Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit oder des Bezugs von Renten.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Abzug für unterhaltsberechtigte behinderte Personen, der für seine Mutter gemäß den Bestimmungen des Artikels 81 bis der LIRPF geltend zu machen ist.

Die Entscheidung der DGT

Ein Steuerpflichtiger, der der gesetzliche Vormund eines behinderten Aufsteigers ist, hat Anspruch auf den Abzug für ein behindertes Abkömmling, wenn er die Anforderungen des Artikels 81 bis der LIRPF erfüllt. Zu diesem Zweck muss er Anspruch auf den Mindestbetrag für Abkömmlinge (Art. 58 LIRPF) haben und eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit ausüben oder Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungssystem oder Renten beziehen. Die wirtschaftliche Abhängigkeit ist eine Tatsachenvoraussetzung, die gegenüber der Verwaltung nachzuweisen ist.

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