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Es wird die steuerliche Natur der von Gesellschaftern erbrachten Dienstleistungen geklärt, die gleichzeitig als Geschäftsführer tätig sind, sowie deren Unterwerfung unter die MwSt. Die DGT stellt klar, dass die Vergütung für die Funktion als Geschäftsführer stets als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gilt, während die Vergütung für professionelle Dienstleistungen davon abhängt, ob der Gesellschafter im System der Selbstständigen gemeldet ist.
Fragestellung: Es wird um Auskunft zur Besteuerung der Vergütung für die von den Gesellschafterinnen für die Gesellschaft erbrachten Leistungen im Rahmen der Einkommensteuer gebeten, unter Berücksichtigung der Neufassung des Artikels 27 des Einkommensteuergesetzes durch das Gesetz 26/2014, sowie darüber, wie hoch die von der Gesellschaft an die Gesellschafterinnen für ihre professionellen Dienstleistungen zu zahlende Vergütung sein muss.
Bei der Einkommensteuer gelten Vergütungen für die Funktion als Geschäftsführer als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Die von dem Gesellschafter an die Gesellschaft erbrachten professionellen Dienstleistungen gelten nur dann als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit, wenn der Gesellschafter in der Sonderregelung der Sozialversicherung für Selbstständige oder in einer alternativen Versorgungseinrichtung gemeldet ist. Für die Umsatzsteuer hängt die Steuerschuld davon ab, ob Unabhängigkeit oder Unterordnung vorliegt, wobei die Organisation eigener Mittel, die ergebnisabhängige Vergütung und die Haftung gegenüber Dritten zu prüfen sind.
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