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Es wird geprüft, ob die Einbringung von Geschäftsanteilen durch drei natürliche Personen in eine Gesellschaft zur Erlangung der Kontrolle über andere Gesellschaften unter das Sonderregime für den Umtausch von Wertpapieren fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und die Transaktion nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuervermeidung abzielt.
Cuestión planteada
La operación podrá aplicar el régimen especial de canje de valores si la entidad adquirente obtiene la mayoría de derechos de voto y se cumplen los requisitos del artículo 80 de la LIS. No obstante, según el artículo 89.2 de la LIS, el régimen no será aplicable si la operación tiene como principal objetivo el fraude o la evasión fiscal. Los motivos de reestructuración expuestos podrían considerarse económicamente válidos, aunque esto depende de la comprobación de los hechos y circunstancias reales.
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