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V2445-22 28. November 2022 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · operaciones societarias

Kapitalherabsetzung ohne Entgegenstellung von Vermögenswerten unterliegt nicht der Steuer auf gesellschaftliche Vorgänge

Eine Einpersonen-Gesellschaft erkundigt sich, ob die Herabsetzung ihres Kapitals zur Bildung freiwilliger Rücklagen ohne Entgegenstellung von Vermögenswerten an den Gesellschafter der Grunderwerbsteuer (ITP) oder der Steuer auf Urkunden (AJD) unterliegt. Die DGT stellt fest, dass der Vorgang zwar ein steuerbarer Tatbestand gesellschaftlicher Vorgänge ist, die Bemessungsgrundlage jedoch null beträgt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Unterwerfung unter die Modalitäten der Gesellschaftsgeschäfte und der beurkundeten Rechtsgeschäfte der beschriebenen Kapitalherabsetzung.

Die Entscheidung der DGT

Eine Kapitalherabsetzung stellt einen steuerpflichtigen Tatbestand im Rahmen der Modalität der Gesellschaftsgeschäfte der ITP und AJD dar. Da jedoch weder Vermögenswerte noch Rechte an den Gesellschafter übertragen werden, beträgt die Bemessungsgrundlage null, sodass keine Besteuerung erfolgt. Aufgrund der Unvereinbarkeit der Modalitäten wird die Transaktion auch nicht nach der Modalität der beurkundeten Rechtsgeschäfte besteuert.

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