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V2443-25 11. Dezember 2025 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · escisión parcial

Die Anwendung des steuerlichen Neutralitätsregimes bei Teilspaltungen setzt voraus, dass die abgespalteten Elemente einen Geschäftsbereich bilden

Die Steuerpflichtige fragt an, ob die Teilspaltung ihrer Geschäftsräume auf eine neue Gesellschaft unter das Sonderregime für Fusionen und Spaltungen fallen kann. Die DGT antwortet, dass für die Anwendung dieses Regimes erforderlich ist, dass das abgespaltete Vermögen einen Geschäftsbereich mit wirtschaftlicher Autonomie darstellt und nicht nur aus isolierten Vermögenswerten besteht.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob das in Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehene Steuerregime zur Anwendung käme.

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