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V2416-17 27. September 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Entschädigung bei Enteignung und Entschädigungszinsen unterliegen der Besteuerung im Jahr der Rechtskraft des Urteils

Es wurde angefragt, wann der Veräußerungsgewinn aus einer Enteignung sowie die gerichtlich festgesetzten gesetzlichen Zinsen steuerlich zu erfassen sind. Die DGT stellt klar, dass beide Beträge dem Veranlagungszeitraum zuzurechnen sind, in dem das Urteil, welches die Höhe festlegt, rechtskräftig wird.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Imputación temporal.

Die Entscheidung der DGT

La ganancia patrimonial por expropiación forzosa se imputa al periodo en que la sentencia que cuantifica el justiprecio adquiere firmeza. Los intereses legales de demora, al tener carácter indemnizatorio, tributan como ganancia patrimonial y se imputan también en el periodo en que se determina el justiprecio. Estos intereses se integrarán en la base imponible del ahorro.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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