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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung von Investitionen in ein Immobilienunternehmen in Ecuador. Die Finanzbehörde stellt klar, dass bei einem Wohnsitz in Spanien das Welteinkommen zu deklarieren ist und das Doppelbesteuerungsabkommen mit Ecuador anzuwenden ist.
Cuestión planteada Tratamiento fiscal de las rentas obtenidas por el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
El residente fiscal en España debe integrar en su base imponible la totalidad de su renta, incluidos los rendimientos obtenidos en Ecuador, según el artículo 2 de la Ley 35/2006. El tratamiento específico dependerá de lo establecido en el Convenio entre España y Ecuador. Si se produce doble imposición, se aplicará el método de deducción previsto en el artículo 24 de dicho Convenio.
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