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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach dem Zeitpunkt der Deklaration von Gewinnen aus Kryptowährungstransaktionen sowie der Meldepflicht. Die DGT stellt klar, dass der Gewinn zum Zeitpunkt der Übergabe der Coins zuzurechnen ist und dass Meldepflichten für im Ausland gehaltene Kryptoassets bestehen.
Cuestión planteada 1. Imputación temporal en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas de las rentas obtenidas por las operaciones de compra y venta de monedas virtuales, teniendo en cuenta que transcurre un lapso de tiempo entre que se emite la orden de venta de la moneda virtual y se recibe el dinero en la cuenta corriente.
Las criptomonedas se consideran bienes inmateriales y su venta genera ganancias o pérdidas patrimoniales. La alteración patrimonial ocurre en el momento de la entrega de las monedas virtuales, independientemente de cuándo se perciba el precio. El contribuyente debe incluir estas operaciones en su declaración de IRPF y cumplir con las obligaciones de información sobre criptoactivos en el extranjero.
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