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V2412-14 11. September 2014 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
OTRO · segregación de fincas

Die Abspaltung von Grundstücken unterliegt nicht der IIVTNU und die Beurkundung vergangener Akte unterliegt der AJD

Eigentümer erkundigen sich nach der Besteuerung im Zusammenhang mit der notariellen Beurkundung eines Tausches von Grundstücken gegen zukünftige Bauwerke, einer Abspaltung und einer horizontalen Teilung, die 1982 durchgeführt wurden. Die DGT klärt die Behandlung nach IIVTNU, MwSt. und ITPAJD und analysiert zudem die Verjährung der Verpflichtungen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung des Vorgangs nach der Steuer auf Vermögensübertragungen und dokumentierte Rechtsgeschäfte durch die notarielle Beurkundung der Abspaltung des Grundstücks, des Tauschvertrags, der Erklärung des Neubaus und der horizontalen Teilung. Besteuerung nach der Mehrwertsteuer für die Übertragung der Wohnungen, die damals durchgeführt wurden, und Unterwerfung unter die Steuer auf die Wertsteigerung von Grundstücken der Art urbaner Natur infolge der dargelegten Geschäfte. Verjährung derselben.

Die Entscheidung der DGT

Die Abspaltung eines Grundstücks stellt keinen steuerpflichtigen Tatbestand der IIVTNU dar. Bei einem Tausch von Grundstücken gegen zukünftige Bauwerke können die Übergabe des Grundstücks und das fertiggestellte Gebäude der MwSt. unterliegen, wenn der Bauträger als Unternehmer handelt. In Bezug auf die ITPAJD werden die Abspaltung, die Erklärung von Neubauten und die horizontale Teilung unabhängig als dokumentierte Rechtsgeschäfte besteuert. Die notarielle Beurkundung vergangener Akte ist für die Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte nicht verjährt.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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