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V2407-23 7. September 2023 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · criptomonedas

Akzeptanz von Kryptowährungen als Zahlungsmittel in der Gastronomie ändert nichts an der Umsatzsteuerpflicht

Ein Gastronomieverband erkundigt sich, ob Restaurantleistungen bei Zahlung mit Kryptowährungen der Umsatzsteuer unterliegen. Die DGT stellt klar, dass die Gastronomieleistung steuerpflichtig ist, während die Übertragung der Kryptowährung als Geldleistung gilt, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada 1. Sujeción de los servicios del restaurante al Impuesto sobre el Valor Añadido en caso de pago mediante criptomonedas.

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