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V2391-23 5. September 2023 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · disolución de comunidad de bienes

Auflösung von Miteigentümergemeinschaften mit geldlicher Ausgleichszahlung unterliegt der AJD-Steuer statt der TPO-Steuer

Eine Steuerzahlerin erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung der Auflösung einer ungeteilten Miteigentümergemeinschaft an zwei Immobilien, bei der ein Miteigentümer ein Grundstück erhält und der andere ein anderes, wobei der Überhang durch eine Barzahlung ausgeglichen wird. Die DGT stellt unter Berufung auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs fest, dass der Vorgang nicht der Steuer auf entgeltliche Vermögensübertragungen (TPO), sondern der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte (AJD) unterliegt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung der Auflösung des Miteigentums.

Die Entscheidung der DGT

Bei der Auflösung von Gemeinschaften über unteilbare Güter liegt, sofern die Leistungen äquivalent und verhältnismäßig sind, gemäß Art. 7.2.B des TRLITPAJD keine entgeltliche Vermögensübertragung vor. Der Vorgang unterliegt der Besteuerung nach der Modalität der dokumentierten Rechtsgeschäfte. Die Bemessungsgrundlage ist der Wert des Teils der Immobilie, dessen Beteiligung entfällt und vom anderen Miteigentümer erworben wird. Jeder Miteigentümer ist Steuerschuldner für die ihm zugeteilte Immobilie.

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