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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht beim Kauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks von einem Unternehmer, der dem Sonderregime für die Landwirtschaft unterliegt. Die DGT stellt fest, dass die Übertragung der Steuerpflicht unterliegt, sofern es sich bei dem Vorgang um eine bloße Überlassung von Gütern ohne eine eigenständige wirtschaftliche Einheit handelt.
Cuestión planteada Tributación por el Impuesto sobre el Valor Añadido de dicha operación.
La transmisión de terrenos rústicos por un empresario agrario tributará por el régimen general de IVA, ya que el régimen especial no se aplica a la entrega de bienes inmuebles. La operación estará exenta según el artículo 20.uno.20º de la Ley 37/1992, salvo que el vendedor renuncie expresamente a dicha exención. En caso de renuncia, el adquirente será el sujeto pasivo y se deberá expedir factura con la mención «inversión del sujeto pasivo».
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