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Ein britisches Unternehmen erkundigt sich, ob es die in Spanien gezahlte Vorsteuer für erhaltene Dienstleistungen unter Anwendung des in seinem Heimatland geltenden Abzugssatzes zurückfordern kann. Die DGT bestätigt dies unter der Voraussetzung, dass die Bedingungen der gegenseitigen Anerkennung erfüllt sind und der Betrag gemäß dem im Ansässigkeitsstaat geltenden Abzugsrecht ermittelt wird.
Fragestellung: Ob das anfragende Unternehmen Anspruch auf Erstattung der im Anwendungsbereich der Steuer gezahlten Umsatzsteuer hat, unter Berücksichtigung des im Vereinigten Königreich geltenden allgemeinen Pro-rata-Satzes.
Los empresarios no establecidos en la Unión Europea pueden solicitar la devolución del IVA soportado en España mediante el procedimiento del artículo 119 bis de la Ley 37/1992. El importe de la devolución se determinará en función del porcentaje de deducción aplicable en el Estado de establecimiento del solicitante, según los criterios del artículo 106 de la Ley. Para ello, el solicitante debe tener derecho a la deducción en su país y cumplir con los requisitos de reciprocidad de trato y nombramiento de representante.
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