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V2370-25 9. Dezember 2025 · SG de Tributos Locales Kriterium gültig
OTRO · impuesto sobre actividades económicas

Selbstständige persönliche Verwaltungsdienstleistungen werden als berufliche Tätigkeit eingestuft

Eine natürliche Person erkundigt sich, unter welchen IAE-Rubriken sie sich anmelden muss, um Verwaltungsdienstleistungen wie die Organisation von Rechnungen zu erbringen. Die DGT gibt an, dass es sich, da es eine persönliche Tätigkeit ohne Unternehmensorganisation ist, um die Rubrik für Freiberufler handelt, obwohl die Anfragende befreit ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird die Frage aufgeworfen, unter welchen Steuerrubriken die Anmeldung erfolgen muss.

Die Entscheidung der DGT

Wenn die Tätigkeit direkt und persönlich durch den Steuerpflichtigen ohne Unternehmensorganisation ausgeübt wird, gilt sie als berufliche Tätigkeit. Für selbstständige und individuelle Verwaltungsdienstleistungen ist die Anmeldung in der Gruppe 799 des zweiten Abschnitts der Tarife (sonstige Freiberufler n.e.v.) erforderlich. Da es sich jedoch um eine natürliche Person handelt, ist die Anfragende von der IAE für alle ihre Tätigkeiten befreit.

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