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V2368-17 18. September 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · anualidades por alimentos

Nur die Hälfte der Hypothekenraten für die gemeinsam genutzte Wohnung kann die Bemessungsgrundlage mindern

Ein geschiedener Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Übernahme von Bildungs- und medizinischen Kosten für seine Kinder sowie die Hypothekenraten für die Familienwohnung seine Bemessungsgrundlage mindern können. Die DGT stellt klar, dass die Ausgaben für die Kinder als Unterhaltsleistungen zu behandeln sind und nur der Anteil der Hypothek, der der Ex-Ehegattin zusteht, steuerlich abzugsfähig ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Berücksichtigung der Zahlung von Kinderkosten (Bildung und medizinische Kosten) als Unterhaltsrenten für Kinder sowie von Hypothekenraten als Abzug für nachehelichen Unterhalt im Rahmen der Veranlagung der Einkommensteuer.

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