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V2365-21 20. August 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital inmobiliario

Vom Übernehmer getragene Kosten für die Wohnnutzung gelten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Es wird angefragt, ob die Überlassung einer Wohnung an ein Familienmitglied gegen die Übernahme der Immobilienkosten Einkünfte generiert. Die DGT stellt fest, dass der Betrag dieser Kosten für die Eigentümer als vollständige Einkünfte gilt und für sie steuerlich abzugsfähig ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung nach der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Der Betrag der vom Erwerber getragenen Ausgaben, für die die Miteigentümer zur Zahlung verpflichtet sind, wird als Bruttoertrag aus Immobilienkapital der Veräußerer berechnet. Diese Ausgaben sind für die Veräußerer abzugsfähig, sofern sie die Anforderungen des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) erfüllen. Aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses ist die in Artikel 24 des LIRPF festgelegte Berechnung des Mindestertrags anzuwenden.

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