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Der Anfragende erkundigt sich, ob die Einbringung von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft in eine neue Einheit (NEWCO) unter das Sonderregime der Steuerneutralität fallen kann. Die DGT antwortet, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an die Mindestbeteiligung, den Wohnsitz und die Dauer der Beteiligung erfüllt sind, vorausgesetzt, es wird nicht ausschließlich eine steuerliche Begünstigung angestrebt.
Cuestión planteada - Si la operación de constitución de una sociedad mediante aportaciones no dinerarias planteada anteriormente podría cogerse al régimen fiscal previsto en el Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre,
La aportación de participaciones sociales puede acogerse al régimen de neutralidad fiscal si el aportante participa en al menos el 5% de los fondos propios de la entidad receptora y, en caso de personas físicas, si las participaciones representaban al menos el 5% de los fondos propios de la entidad aportada y se poseían ininterrumpidamente durante el año anterior. No obstante, este régimen no será aplicable si la operación tiene como principal objetivo el fraude, la evasión o la mera obtención de una ventaja fiscal sin motivos económicos válidos.
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