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V2360-15 24. Juli 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · renta exenta

Schweizerische Invalidenrente unter bestimmten Voraussetzungen in Spanien steuerfrei

Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob seine aus der Schweiz bezogene Invalidenrente (100 %) von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefreiung davon abhängt, ob die Rente einer Erwerbsunfähigkeit oder einer schweren Invalidität gleichgestellt ist und ob der zahlende Träger die Funktion einer Sozialversicherung übernimmt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die aus der Schweiz bezogene Rente nach Anwendung von Artikel 7 f) des Gesetzes über die Einkommensteuer für natürliche Personen in Spanien als steuerfreies Einkommen gilt.

Die Entscheidung der DGT

Damit die Schweizer Invalidenrente gemäß Artikel 7.f) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) steuerfrei ist, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: dass der Grad der Erwerbsunfähigkeit einer absoluten Erwerbsunfähigkeit oder einer schweren Invalidität entspricht und dass die zahlende Stelle nach schweizerischer Rechtsordnung die Sozialversicherung ersetzt. Diese Voraussetzungen müssen gegenüber der Steuerverwaltung nachgewiesen werden.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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