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Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob seine aus der Schweiz bezogene Invalidenrente (100 %) von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefreiung davon abhängt, ob die Rente einer Erwerbsunfähigkeit oder einer schweren Invalidität gleichgestellt ist und ob der zahlende Träger die Funktion einer Sozialversicherung übernimmt.
Cuestión planteada Si la pensión que percibe de Suiza constituye una renta exenta de tributación en España por aplicación del artículo 7 f) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para que la pensión de invalidez suiza sea exenta según el artículo 7.f) de la LIRPF, deben cumplirse dos requisitos: que el grado de incapacidad sea equiparable a la incapacidad absoluta o gran invalidez, y que la entidad que paga la prestación sea sustitutoria de la Seguridad Social según la normativa suiza. Estos requisitos deben acreditarse ante la Administración Tributaria.
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