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Eine Gesellschaft erkundigt sich, ob die Einbringung von Geschäftsanteilen ihrer Gesellschafter (natürliche Personen) in die Gesellschaft unter das Sonderregime der steuerlichen Neutralität fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Beteiligungsquoten und Tätigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, weist jedoch darauf hin, dass die Transaktion nicht primär auf die Erlangung eines Steuervorteils ausgerichtet sein darf.
Cuestión planteada 1.- Acogimiento de la operación de reestructuración planteada en todos los pasos señalados al Régimen Especial establecido en el Capítulo VII del Título VII de la Ley del Impuesto sobre Sociedades y, en concreto:
La aportación no dineraria de acciones o participaciones podrá acogerse al régimen de neutralidad fiscal si cada aportante posee al menos el 5% de las entidades aportadas y mantiene al menos un 5% en la entidad beneficiaria. Asimismo, las entidades aportadas no deben tener como actividad principal la gestión de patrimonio mobiliario o inmobiliario. La aplicación del régimen queda excluida si la operación tiene como objetivo principal la ventaja fiscal sin motivos económicos válidos. En caso de cumplir los requisitos, los socios no integrarán renta y los títulos recibirán el valor y antigüedad de los anteriores.
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