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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Vorsteuer aus Renovierungsarbeiten und dem Kauf von Gütern, die vor Aufnahme der Tätigkeit getätigt wurden, abgezogen werden kann. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Absicht nachgewiesen wird, diese der betreffenden wirtschaftlichen Tätigkeit zuzuführen.
Fragestellung: Abzug der vor Beginn der Tätigkeit angefallenen Umsatzsteuerbeträge.
Las cuotas soportadas por adquisiciones o importaciones con la intención de destinarlas a una actividad económica pueden deducirse según el artículo 111 de la Ley 37/1992. Si la actividad dará derecho a deducción plena, no es necesario solicitar un porcentaje provisional y se puede aplicar el 100%. La solicitud del porcentaje provisional, si fuera necesaria, debe presentarse al realizar la declaración censal de inicio de actividad. Las deducciones se podrán ejercer desde que fueron soportadas hasta el inicio del ejercicio habitual de la actividad, sin superar el plazo de cuatro años.
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