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Es wurde angefragt, ob eine Person, die im Jahr 2014 eine spanische Rente von 12.342,12 Euro und eine belgische Rente von 120 Euro pro Jahr erhielt, zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet war. Die DGT stellt klar, dass keine Deklarationspflicht besteht, sofern keine weiteren Einkünfte erzielt werden und keine weiteren Umstände vorliegen, die eine Abgabe erzwingen.
Cuestión planteada Si, por la percepción de dichas pensiones, existe obligación de presentar declaración por el IRPF por el período impositivo 2014.
El límite para no declarar por rendimientos del trabajo es de 22.000 euros anuales si la suma de las cantidades del segundo y restantes pagadores no supera los 1.500 euros anuales. Al ser la segunda pensión de 120 euros, se aplica este límite de 22.000 euros. Por tanto, no hay obligación de declarar si no se han obtenido otras rentas ni se dan otras circunstancias que obliguen a presentar la declaración.
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