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V2346-22 14. November 2022 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · derecho a la deducción

Es ist möglich, die Vorsteuer vor der Erzielung von Einnahmen abzuziehen, wenn die Absicht zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit nachgewiesen wird

Ein Forschungs- und Entwicklungsunternehmen erkundigte sich, ob es die Vorsteuer aus seinen Ausgaben abziehen kann, obwohl es bis 2024 keine Einnahmen erzielt. Die DGT antwortet, dass dies möglich ist, sofern die Waren und Dienstleistungen mit der Absicht erworben werden, sie der unternehmerischen Tätigkeit zuzuführen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Steuerpflichtige die gezahlte Umsatzsteuer abziehen und gegebenenfalls erstatten lassen kann, obwohl die Einnahmen erst mit der Aufnahme der Verwertung des Medizinprodukts entstehen werden.

Die Entscheidung der DGT

La condición de empresario comienza cuando se adquieren bienes o servicios con la intención objetiva de destinarlos a la actividad. Las cuotas soportadas con anterioridad al inicio de las operaciones gravadas pueden deducirse conforme a los artículos 111, 112 y 113 de la Ley 37/1992. Es requisito indispensable que las adquisiciones se realicen con la intención de utilizarlas en la actividad empresarial.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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