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V2342-20 9. Juli 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción en cuota

Kein spezifischer Abzug in der Steuerschuld für Kosten privater Altenheime

Eine 91-jährige pflegebedürftige Person erkundigt sich, ob die Kosten für ihr privates Altenheim von der Einkommensteuer (IRPF) abgezogen werden können. Die DGT stellt klar, dass das Gesetz keinen ausdrücklichen Abzug für diese Ausgaben vorsieht.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob für diese Ausgabe ein Abzug von der Steuerschuld besteht.

Die Entscheidung der DGT

Das Steuergesetz enthält keine ausdrückliche Berücksichtigung der an ein Heim gezahlten Beträge oder der Kosten für sozial-sanitäre Pflege. Die Vorschriften berücksichtigen diese Situationen jedoch bei der Ermittlung des persönlichen und familiären Grundfreibetrags.

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