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V2335-20 8. Juli 2020 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · exención por doble imposición

Anwendbarkeit der Doppelbesteuerungsbefreiung bei der Veräußerung von Anteilen an gebietsfremden Gesellschaften

Eine landwirtschaftliche Genossenschaft erkundigt sich, ob der Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen an zwei im Ausland ansässigen Gesellschaften (Niederlande und Vereinigtes Königreich) von der Körperschaftsteuer befreit ist. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung unter Einhaltung der Voraussetzungen des Artikels 21 des LIS anwendbar ist, stellt jedoch klar, dass diese Erträge als nicht genossenschaftliche Einkünfte gelten.

Die gestellte Frage

Fragestellung 1. Ob der durch die Veräußerung der Beteiligungen erzielte Ertrag von der Körperschaftsteuer befreit wäre, gemäß den Bestimmungen des Artikels 21 des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Das Unternehmen kann die Befreiung gemäß Artikel 21 des LIS anwenden, wenn es die Anforderungen einer Mindestbeteiligung von 5 % und ununterbrochener Haltedauer erfüllt, zusätzlich zur Mindestbesteuerung im Ansässigkeitsstaat der Tochtergesellschaften. Ungeachtet dessen gelten die Erträge aus Beteiligungen an nicht genossenschaftlichen Gesellschaften gemäß Artikel 21 des Gesetzes 20/1990 als außergenossenschaftliche Einkünfte, unabhängig von der von den Tochtergesellschaften ausgeübten Tätigkeit.

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