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V2332-25 2. Dezember 2025 · SG de Tributación de las Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Die 40 %ige Ermäßigung auf Rentenpläne kann bis zum 31. Dezember 2029 angewendet werden (für eintretende Versicherungsfälle im Jahr 2027)

Der Anfragende erkundigt sich nach der Frist für die Anwendung der 40 %igen Ermäßigung auf Leistungen eines betrieblichen Rentenplans mit Beiträgen vor 2007. Die DGT antwortet, dass, da der Renteneintritt im Jahr 2027 erfolgt, die Frist für die Anwendung der Übergangsregelung am 31. Dezember 2029 endet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Verfügbare Frist zur Anwendung der im Übergangsregime vorgesehenen 40-prozentigen Ermäßigung.

Die Entscheidung der DGT

Leistungen aus Rentenplänen sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Für den Teil der bis zum 31. Dezember 2006 geleisteten Beiträge kann die 40 %ige Ermäßigung angewendet werden, wenn die Leistung in Form eines Kapitalbetrags und innerhalb der Frist der zwölften Übergangsbestimmung ausgezahlt wird. Tritt der Renteneintritt im Jahr 2027 ein, endet die Frist für den Erhalt der Leistungen, die zu dieser Ermäßigung berechtigt sind, am 31. Dezember 2029.

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