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V2329-22 8. November 2022 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación no dineraria

Das Sonderregime für Sacheinlagen kann angewendet werden, wenn die Anforderungen an die Beteiligung und die wirtschaftlichen Gründe erfüllt sind

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Einbringung von Anteilen einer Einheit B in eine in Spanien ansässige Einheit A unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT gibt an, dass dies möglich ist, sofern die Beteiligungsquoten erfüllt sind und der Hauptzweck nicht die Erlangung eines Steuervorteils ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage

Die Entscheidung der DGT

Um das Sonderregime für Sacheinlagen anzuwenden, muss die empfangende Einheit in Spanien ansässig sein oder eine Betriebsstätte unterhalten. Der Einbringer muss die Anteile im vorangegangenen Jahr ununterbrochen gehalten haben und nach der Transaktion eine Beteiligung von mindestens 5 % am Eigenkapital der empfangenden Einheit halten. Zudem darf die Transaktion nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen, sondern muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen und darf nicht der bloßen Erzielung eines Steuervorteils dienen.

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