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Es wird die Frage der Steuerbefreiung von Abfindungen bei unrechtmäßiger Kündigung im Falle eines Betriebsübergangs geklärt. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung gemäß den Grenzen des Arbeitsstatuts und einer Obergrenze von 180.000 Euro erfolgt, wobei die Dienstjahre sowohl im vorangegangenen als auch im neuen Unternehmen angerechnet werden.
Cuestión planteada Tratamiento fiscal por el IRPF, aplicación de la exención contemplada en el artículo 7 e) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, de las indemnizaciones por despido improcedente en los supuestos de subrogación de empresa conforme a lo establecido en el artículo 44 del Estatuto de los Trabajadores.
La indemnización por despido improcedente estará exenta del impuesto con el límite del menor de la cuantía establecida obligatoriamente en el Estatuto de los Trabajadores y la cantidad de 180.000 euros. Para calcular los años de servicio, en supuestos de subrogación de empresa (artículo 44 del ET), debe computarse tanto el tiempo trabajado para la nueva empresa como para la antigua. El importe exento se calcula sobre el número de años de servicio y no sobre la antigüedad reconocida por pacto o contrato.
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