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Ein venezolanisch-spanisches Ehepaar erkundigt sich nach seinem steuerlichen Wohnsitz, nachdem sie aufgrund der Pandemie länger als geplant in Spanien verblieben sind. Die DGT erläutert, dass nach spanischem Recht ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen die Ansässigkeit begründet; bei einem Konflikt mit Venezuela sind jedoch die Kriterien des Doppelbesteuerungsabkommens anzuwenden.
Gestellte Frage: Steuerlicher Wohnsitz der Antragsteller.
En España, la residencia fiscal se determina por permanecer más de 183 días en el año natural o por tener el núcleo de actividades económicas en territorio español. Si existe doble residencia según las leyes internas, el Convenio con Venezuela establece que se resolverá mediante la vivienda permanente, el centro de intereses vitales, la residencia habitual o la nacionalidad. La DGT no puede determinar el centro de intereses vitales de los consultantes, pues es una valoración de hechos que corresponde a la Administración.
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