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Der Steuerpflichtige fragt an, ob er nach einem Wohnsitzwechsel im Jahr 2017 die Steuerermäßigung für geografische Mobilität im Jahr 2018 geltend machen kann. Die DGT stellt fest, dass die Erhöhung der abzugsfähigen Ausgaben im Jahr 2018 gleich null ist, da in diesem Veranlagungszeitraum keine Arbeitseinkünfte aus der Stelle erzielt wurden, die den Umzug erforderte.
Cuestión planteada Si puede aplicar la reducción por movilidad geográfica en su declaración de IRPF correspondiente al ejercicio 2018, y concreción de cuáles son los rendimiento de trabajo sobre los que aplicar el incremento de gasto deducible.
El incremento de 2.000 euros anuales por movilidad geográfica solo puede aplicarse hasta el límite del rendimiento íntegro del trabajo que ha generado dichos gastos. Si en el periodo impositivo no se obtienen rendimientos derivados del trabajo que motivó el cambio de residencia, el incremento del gasto deducible será nulo. El cambio de residencia y la necesidad del mismo deben acreditarse con medios de prueba admitidos en Derecho.
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