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V2312-22 2. November 2022 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · inversión del sujeto pasivo

Der Reverse-Charge-Mechanismus des Steuerpflichtigen findet Anwendung auf Immobilienübertragungen, die während der Durchführung eines Insolvenzvergleichs erfolgen

Der Anfragende fragt, ob er den Reverse-Charge-Mechanismus bei seinen Immobilienübertragungen weiterhin anwenden muss, während er einen genehmigten Insolvenzvergleich durchführt. Die DGT antwortet, dass die Regel auf alle Immobilienübertragungen anwendbar bleibt, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens stattfinden, einschließlich der Vergleichsphase.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Klarstellung des verbindlichen Bescheids vom 28. Juni 2022, Anfrage V1552-22. Insbesondere, ob die in Artikel 84.Uno.2º.e) des Gesetzes 37/1992 vorgesehene Reverse-Charge-Regelung auf alle Immobilienübertragungen angewendet werden muss, die bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens vorgenommen werden.

Die Entscheidung der DGT

Die Reverse-Charge-Regelung gemäß Artikel 84.Uno.2º.e) des Gesetzes 37/1992 findet Anwendung auf Immobilienübertragungen, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in einer seiner Phasen erfolgen. Dies schließt Übertragungen ein, die in der Vergleichsphase vorgenommen werden. Solange sich das Unternehmen in der Phase der Durchführung des genehmigten Vergleichs befindet, muss es den Reverse-Charge-Mechanismus bei den im Rahmen seiner Tätigkeit vorgenommenen Immobilienübertragungen bis zum endgültigen Abschluss des Insolvenzverfahrens weiterhin anwenden.

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