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V2299-19 5. September 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención

Wissenschaftliche Preise ohne Steuerbefreiung unterliegen der Besteuerung als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit mit 30 % Abzug

Es wurde angefragt, ob ein Preis des „Plan Nacional de Resistencia a los Antibióticos“ von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT stellt fest, dass dieser, sofern er nicht durch die Verwaltung ausdrücklich als steuerbefreit erklärt wurde, als Einkommen aus einer wirtschaftlichen, beruflichen Tätigkeit zu versteuern ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird gefragt, ob eine Befreiung von der Einkommensteuer (IRPF) besteht.

Die Entscheidung der DGT

Literarische, künstlerische oder wissenschaftliche Preise, die keine Steuerbefreiung genießen, gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus wirtschaftlichen Tätigkeiten. Wenn der Preis nicht die Übertragung von geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechten beinhaltet, wird er als Einkommen aus einer gewerblichen Tätigkeit eingestuft. In diesem Fall ist mangels einer Rechteübertragung der Abzug von 30 Prozent anwendbar, da es sich um Einkünfte handelt, die auf notorisch unregelmäßige Weise über die Zeit erzielt wurden.

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