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Es wurde angefragt, ob die von einem Unternehmen an seine Arbeitnehmer für Dienstreisen nach Algerien gezahlten Beträge für Verpflegung und Unterkunft der Einkommensteuer (IRPF) unterliegen. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass diese Pauschalen steuerfrei sind, sofern die regulatorischen Anforderungen erfüllt werden und die festgelegten quantitativen Höchstgrenzen nicht überschritten werden.
Cuestión planteada Consideración fiscal a efectos de lo dispuesto en el artículo 9-A-3 del Reglamento del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, respecto a las cuantías que la empresa satisface.
Las asignaciones para gastos de manutención y estancia no tributan si el trabajador se desplaza fuera de su centro de trabajo y residencia habitual. Para la exoneración, deben compensar gastos de hostelería, no superar los nueve meses de permanencia en el municipio y respetar los límites diarios. En desplazamientos al extranjero, los límites para la exención son 91,35 euros diarios por manutención y los importes de estancia que se justifiquen.
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