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V2298-20 7. Juli 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · retención

Verpflichtung zum Einbehalt der Einkommensteuer (IRPF) durch gebietsfremde Unternehmen ohne Betriebsstätte in Spanien

Ein portugiesisches Transportunternehmen mit in Spanien ansässigen Arbeitnehmern erkundigt sich nach der Pflicht zur Einbehaltung der Einkommensteuer (IRPF). Die DGT stellt fest, dass das Unternehmen als nicht ansässige Einheit verpflichtet ist, Lohnsteuer einzubehalten, auch wenn es über keine Betriebsstätte in Spanien verfügt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Antragstellerin aufgrund der Abführung von Beiträgen zur spanischen Sozialversicherung für in Spanien steueransässige Arbeitnehmer verpflichtet ist, einen Steuerabzug auf die Einkommensteuer (IRPF) dieser Arbeitnehmer vorzunehmen und diesen an die spanische Finanzbehörde abzuführen.

Die Entscheidung der DGT

Las entidades no residentes están obligadas a retener e ingresar pagos a cuenta del IRPF cuando satisfagan rendimientos del trabajo. En el caso de empresas sin establecimiento permanente en territorio español, la obligación de retener persiste específicamente respecto a los rendimientos del trabajo que satisfagan.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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