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V2297-17 11. September 2017 · SG de Tributación de las Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Reduzierung bei Kapitalabfindung möglich für Beiträge zu Kollektivversicherungen bis 2006

Ein im Jahr 2018 in den Ruhestand tretender Arbeitnehmer erkundigte sich, ob er auf eine Kollektivversicherung mit Beiträgen vor 2006 die Reduzierung bei einer Kapitalabfindung anwenden kann. Die DGT stellt fest, dass diese Reduzierung auf den Teil der Leistung, der als Kapital ausgezahlt wird, anwendbar ist, sofern die Anforderungen der Übergangsregelung erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendung der 40-Prozent-Minderung.

Die Entscheidung der DGT

Leistungen aus Kollektivversicherungen, die Rentenverpflichtungen begründen, sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Bei vor Januar 2006 abgeschlossenen Versicherungen kann das Steuerregime von 2006 auf den Teil der Leistung angewendet werden, der den bis zum 31. Dezember 2006 gezahlten Prämien entspricht. Wenn die Leistung gemischt ausgezahlt wird, findet die Ermäßigung von 40 % oder 75 % auf den Teil Anwendung, der als Kapitalleistung ausgezahlt wird. Für Versicherungsfälle im Jahr 2018 ist dieses Übergangsregime nur auf Leistungen anwendbar, die bis Ende 2020 ausgezahlt wurden.

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