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V2293-22 31. Oktober 2022 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportaciones no dinerarias

Voraussetzungen für die Anwendung der Sonderregelung für Sacheinlagen in der Körperschaftsteuer

Es wird angefragt, ob die Einbringung von Geschäftsanteilen durch natürliche Personen in ihre in Spanien ansässigen Gesellschaften unter die Sonderregelung fallen kann. Die DGT gibt an, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an die Beteiligung und den Besitz erfüllt sind, vorausgesetzt, die Transaktion hat wirtschaftlich begründete Gründe.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage

Die Entscheidung der DGT

Um die Sonderregelung für Sacheinlagen anzuwenden, muss die empfangende Einheit in Spanien ansässig sein oder eine Betriebsstätte unterhalten. Die eingebrachten Anteile müssen mindestens 5 % des Eigenkapitals darstellen und im vorangegangenen Jahr ununterbrochen gehalten worden sein. Zudem darf die Transaktion nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen, sondern muss auf wirtschaftlich begründeten Motiven beruhen und darf nicht der bloßen Erlangung eines Steuervorteils dienen. Die Stichhaltigkeit der wirtschaftlichen Gründe ist eine Tatsachenfrage, die Gegenstand einer behördlichen Prüfung sein kann.

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